Plötzlich auftretende schwere Erkrankungen wie ein Herzinfarkt oder auch ein Unfall können dazu führen, dass man sich nicht mehr äußern und seinen Willen kundtun kann.
Vorsorge für solche Situationen sind die Patientenverfügung und die Vollmacht. Hierin können Wünsche und Bedürfnisse schriftlich niedergelegt und eine Vertrauensperson als Vertretung in persönlichen Angelegenheiten benannt werden.
Die Patientenverfügung ist Mittel, im Ernstfall Einfluss auf ärztliche Maßnahmen nehmen zu können und das Recht auf Selbstbestimmung zu bewahren.
Der Vortrag gibt einen Überblick und Informationen zu diesem wichtigen Thema.
Kosten | Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. |
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Ende des Registrierungszeitraums | 22.10.2019 |
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