Die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit ist ein dringliches sowie zukunfts- und arbeitsplatzsicherndes Erfordernis caritativer Einrichtungen und stellt Verantwortliche vor eine große Herausforderung. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit gibt es hier durch die §§ 27a und 27b eine Mitverantwortung der (Gesamt-)MAV, die wir an diesem Praxistag intensiv beleuchten. Als MAV oder Wirtschaftsausschuss sollten Sie jederzeit die wirtschaftliche Lage Ihrer kirchlichen Einrichtung im Blick haben. Die Schulung wird Inhalt und Umfang der Informationspflichten des Dienstgebers gegenüber der MAV anhand konkreter Beispiele aus der Praxis herausarbeiten und die Handlungskompetenzen der MAV bzw. der Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses stärken.
Schulungsinhalte:
Grundlagen und Möglichkeiten der wirtschaftlichen Information (§ 27a) und
Gründung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
Betriebswirtschaftliche Grundlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Situation kirchlicher Einrichtungen
Kosten | 150,- Euro |
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Max. Anzahl | 20 |
Ende des Registrierungszeitraums | 07.09.2023 |