Ein Krankenhausaufenthalt durch eine spontane, schwere Erkrankung reicht aus: Schon stellt sich die Frage nach einer Vertrauensperson, die in meinem Sinne Entscheidungen trifft. Egal ob jung oder alt: Gut beraten ist hier derjenige, der dann eine Vorsorgevollmacht im Vorfeld erstellt hat.
Was gehört in eine solch Vorsorgevollmacht? Und was kann ich ergänzend mit einer Patientenverfügung regeln? Der ARV klärt sie an diesem Abend zu allen Punkten in diesen Themenkreisen umfassend auf.