Mit der Novellierung der MAVO zum 01.05.2018 in Bayern, wurden mit der Aufnahme des § 24 MAVO (Gesamtmitarbeitervertretung und erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung) und mit dem § 27 b in die MAVO, die nun auch in katholischen Einrichtungen die Möglichkeit zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses geben, gravierende Änderungen beschlossen.
Sofern in Einrichtungen, deren Betrieb überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nichtkirchlicher Dritter finanziert wird, eine Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung gebildet wurde und diese mehr als 100 Mitarbeitende repräsentiert, kann ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden.
Kosten | 150,- Euro |
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Max. Anzahl | 20 |
Ende des Registrierungszeitraums | 03.09.2019 |
Flyer | Download (pdf, 71 KB) |