KAB Landesbildungswerk Bayern

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 27 a, b MAVO)

Seminartag für Mitarbeitervertretungen

17.09.2019 09:00 - 17.09.2019 17:00
Als MAV oder Wirtschaftsausschuss sollten Sie jederzeit die wirtschaftliche Lage Ihrer kirchlichen Einrichtung im Blick haben. Das Seminar wird Inhalt und Umfang der Informationspflichten des Dienstgebers gegenüber der MAV anhand konkreter Beispiele aus der Praxis herausarbeiten und die Handlungskompetenzen der MAV bzw. der Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses stärken.

Mit der Novellierung der MAVO zum 01.05.2018 in Bayern, wurden mit der Aufnahme des § 24 MAVO (Gesamtmitarbeitervertretung und erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung) und mit dem § 27 b in die MAVO, die nun auch in katholischen Einrichtungen die Möglichkeit zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses geben, gravierende Änderungen beschlossen.

Sofern in Einrichtungen, deren Betrieb überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nichtkirchlicher Dritter finanziert wird, eine Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung gebildet wurde und diese mehr als 100 Mitarbeitende repräsentiert, kann ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden.


Zielgruppen

Mitarbeitervertreter/innen (MAV)

Veranstalter

KAB-Bildungswerk der Diözese Augsburg e.V.

Kosten150,- Euro
Max. Anzahl20
Ende des Registrierungszeitraums03.09.2019
Flyer Download (pdf, 71 KB)