Wie vererbe ich nicht nur meine "greifbaren" Dinge sondern auch meine Email-, Facebook-, Whats-App- und sonstigen digitalen Accounts?
04.11.2025
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Längst gehören zu unserem Nachlass im Todesfall nicht nur "klassische" Vermögenswerte vom Sparbuch bis zu Möbeln und Geschirr sondern auch eine Vielzahl von digitalen (Nutzungs-)Rechten. Daher müssen wir bei unseren Überlegungen, wer was erben soll, auch unseren digitalen Nachlass mit berücksichtigen. In unserem Vortrag wollen wir Ihnen praktische Hinweise geben, wie Sie sich im ersten Schritt einen Überblick verschaffen können und welche Regelungsmöglichkeiten Sie im zweiten Schritt haben.
Die Veranstaltung steht allen interessierten Mesnerinnen und Mesnern offen – unabhängig von Kirchenzugehörigkeit oder Konfession.
Gefördert mit Mitteln des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.