Die Grundkenntnisse im staatlichen und kirchlichen Arbeitsrecht sowie die Bestimmungen der Mitarbeitervertretungsordnung sind das Handwerkszeug, ohne das ein Mitglied der Mitarbeitervertretung nicht souverän und rechtssicher tätig sein kann. Für alle, die neu gewählt wurden oder ihre Grundkenntnisse auffrischen wollen, bieten wir diese 3-tägige Basis-Schulung an. Alle Teilnehmenden erhalten einen tiefen Einblick in die wichtigsten (rechtlichen) Grundlagen der MAV-Arbeit und die Gelegenheit zum praxisnahen Austausch.
Schulungsinhalte:
Einführung in das kirchliche Arbeitsrecht
– Das Selbstbestimmungsrecht der Kirche
– Die Grundordnung für den kirchlichen Dienst
– Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)
– Arbeitsrechtsordnungen und Vergütungssysteme der Kirche (ABD und AVR)
Einführung in das staatliche Arbeitsrecht
– Allgemeines Arbeitsrecht
– Grundlagen und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
– Arbeitsvertragliche Grundsätze
Einführung in die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
– Entwicklung, Aufbau und Inhalte der MAVO
– Dienstgeber, Mitarbeitende
– Mitarbeiterversammlung
– Tätigkeit und Rechtsstellung der MAV
– Schulungsangebote für Mitarbeitervertretungen (§ 16 MAVO)
-Beteiligungsrechte der MAV
– Allgemeine Aufgaben der MAV
– Information
– Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht
– Zustimmung, Antragsrecht, Dienstvereinbarungen
Selbstverständnis der MAV-Arbeit
– Umsetzung der MAVO
Kosten | 540,- Euro mit Übernachtung |
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Max. Anzahl | 20 |
Ende des Registrierungszeitraums | 13.11.2023 |
Flyer | Download (pdf, 1 MB) |