Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Dienstplangestaltung, oder: was ist schon „total
normal“? 24 Stunden jeden Tag an 365 Tagen im
Jahr behandelt oder betreut zu werden – was für
die einen lebensrettend sein kann, bedeutet für die
anderen Arbeitszeiten rund um die Uhr. Schichtar-
beit ist für Kolleginnen und Kollegen in der Pflege
total normal. Wie wirken sich wechselnde Schich-
ten oder gar Nachtarbeit auf den Menschen und
sein Leben aus?
Was können wir tun, um den Schichtarbeitenden
gerecht zu werden? Was erwarten die Mitarbeiten-
den und wozu führt das?
Wie können wir die Belastungen für die Schichtar-
beitenden so niedrig wie möglich halten? Können
KollegInnen in ihrer Freizeit angerufen und zu ihrer
Arbeitsstelle gerufen werden, obwohl sie gemäß
dem Dienstplan frei haben?
Können sie gar zur Arbeitsaufnahme gezwungen
werden? Was tun bei Überlastung? Wer haftet,
wenn unter solchen Bedingungen etwas schief
geht? Was sollten KollegInnen in einer Überlastsitu-
ation tun? Wie können sich KollegInnen absichern?
Wo liegen hierbei unsere Möglichkeiten und Hand-
lungsfelder als Personal-, Betriebsräte und Mitar-
beitervertretungen?
Dies ist eine Schulungsmaßnahme i.S.d. §37 Abs.6
BetrVG, Art. 46 Abs.5 BayPVG bzw. § 16 MAVO.
Dementsprechend ist ein Beschluss des Betriebs-
rats, Personalrats oder MAV zu fassen und dem Ar-
beitgeber bzw. Dienstgeber mitzuteilen.
Dieter Engelhardt
AG Arbeitnehmervertretungen
Klaus Köhler
Diözesansekretär
Ende des Registrierungszeitraums | 15.05.2023 |
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