Seit Jahresanfang gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die fünf neuen Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Jetzt erhalten alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissen Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.
Max. Anzahl | 40 |
---|---|
Ende des Registrierungszeitraums | 26.01.2017 |