KAB Landesbildungswerk Bayern

Pflegestärkungsgesetz 2017

Infoabend

02.02.2017 19:00 - 02.02.2017 21:30
Die Geschäftsführerin der Ökumenischen Sozialstation Oberland, Frau Claudia Hörbrand, informiert an diesem Abend über das „Pflegestärkungsgesetz 2017“.

Seit Jahresanfang gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die fünf neuen Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Jetzt erhalten alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissen Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.


Zielgruppen

Frauen, Männer

Veranstalter

KAB-Bildungswerk der Diözese Augsburg e.V.

Max. Anzahl40
Ende des Registrierungszeitraums26.01.2017