Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
schwierige Gespräche gehören zum Alltag von Interessenvertretungen.
Ein typisches Beispiel sind Gespräche im Rahmen eines BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
oder andere Situationen. Dabei melden sich oft die unterschiedlichsten Gefühle und Verunsicherungen:
Wir bieten Euch an:
Dieses Seminar soll in der Form eines Praxistages ein erster Schritt dazu sein.
Martin Plentinger
Katholische Betriebsseelsorge Nürnberg
Mitbestimmung mit Leben füllen
Gesprächskompetenz fördern
Programm
09:00 Uhr Ankommen, Begrüßungskaffee
09:30 Uhr Begrüßung, Einführung, Erfahrungsaustausch
10:30 Uhr Gemeinsame Arbeit an eigenen Praxisbeispielen—Teil I
12:00 Uhr Mittagessen - Mittagspause
13.00 Uhr Gemeinsame Arbeit an eigenen Praxisbeispielen—Teil II und Teil III
dazwischen Kaffeepause
16.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Zielgruppe:
Für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen oder Schwerbehindertenvertretungen, die schwierigen Gesprächen zu tun haben (z.B. BEM Beauftragte)
Bitte beachtet folgende Vorgehensweise:
1. Anmeldung schriftlich oder per Mail bis spätestens 20.10.2017
2. Überweisung des Teilnehmerbeitrages in Höhe von 110,00 € auf das Konto der Betriebsseelsorge:
IBAN: DE 8775 0903 0000 0901 0149
BIC: GENODEF1M05, Liga Bank Bamberg
Zweck: Gesprächskompetenz— „Name des Teilnehmers.“
Die Anmeldung ist erst nach Zahlungseingang bis spätestens 20.10.2017 der 110,00 € verbindlich.
Mit der Anmeldung verpflichtest Du Dich zur Teilnahme.
Sollte die Anwesenheit nicht möglich sein, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit wir den Platz anderweitig belegen können. Ist dies nicht möglich, werden wir eine Ausfallgebühr berechnen.
Anerkennung
Für Betriebsräte:
Dieses Seminar wird als Schulungsveranstaltung für Betriebsräte nach § 37 Abs. 7 BetrVG vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung anerkannt. Die Möglichkeit
zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist gegeben; hierzu ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates erforderlich.
Für Personalräte:
Die Möglichkeit der Freistellung vom Dienst nach Art. 46 Abs. 5 BayPersVG besteht. Die Kosten werden vom Arbeitgeber nach Art 44 Abs. 1 übernommen. Für Schwerbehindertenvertretungen: Für SBV ohne Arbeitnehmervertretungsmandat gilt analog § 96 Abs. 4 SGB IX
Kosten | 110,00 € |
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Max. Anzahl | 12 |
Ende des Registrierungszeitraums | 20.10.2017 |
Flyer | Download (pdf, 958 KB) |