KAB Landesbildungswerk Bayern

Das neue Pflegegesetz

Informationen

09.03.2017 19:00 - 21:30
Knapp drei Millionen Menschen sind auf Pflege angewiesen und die Tendenz steigt.

Das neue Pflegegesetz soll vielen Menschen helfen. Besonders jene, die an Demenz oder Alzheimer leiden. Durch das Gesetz soll niemand schlechter gestellt werden als bisher.

Um die Pflege weiterzuentwickeln und die Unterstützung für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte auszuweiten, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) eingeführt. Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am 1. Januar 2016 wurde zudem die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit in der Pflegeversicherung gesetzlich verankert.

 

Was heißt dies konkret? Frau Ingrid Wachinger ist bei der AOK Mühldorf-Altötting Pflegeberaterin und wird über das neue Pflegegesetz informieren.

 

Veranstaltungsort ist das Gasthaus Springer in Töging.


Veranstalter

KAB-Bildungswerk Passau e.V.