Im letzten Oktober ist der Freihandelsvertrag zwischen Kanada und der EU unterschrieben worden. Er tritt erst dann vollständig in Kraft, wenn er auch in den Parlamenten verabschiedet wird. Am 15. Februar hat das Europäische Parlament dem Abkommen mit fast 60% zugestimmt, in den kommenden Monaten folgen die nationalen Parlamente, unter anderem Bundestag und Bundesrat.
Ebenfalls am 15. Februar hat der bayerische Verfassungsgerichtshof die Zulassung des bayerischen Volksbegehrens abgelehnt. Nach diesen beiden Entscheidungen stellt sich die Frage, wie das Freihandelsabkommen, das in der bayerischen Bevölkerung sehr unbeliebt ist, noch verhindert werden kann.
Max. Anzahl | 50 |
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Ende des Registrierungszeitraums | 27.02.2017 |