Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden, so verlangt es unser Grundgesetz. Doch manchmal gehen Theorie und Praxis auseinander. Oft gibt es niemand, der darauf achtet. Deshalb gibt es die Funktion der Frauenbeauftragten. Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten aufzudecken, Vorschläge zur Verbesserung zu machen und die Durchsetzung gleicher Lebens- , Berufs- und Lohnchancen, dass gehört unter anderem zu den Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten. Ob dies auch zu den Aufgaben einer kirchlichen Frauenbeauftragten gehört, erfahren sie hier.
Als katholische Arbeiter und Arbeiterinnen Bewegung hat die KAB seit der Wiedergründung nach dem zweiten Weltkrieg eine paritätische Besetzung in allen Leitungspositionen installiert. Eine Maßnahme, die damals innerkirchlich einzigartig war.
Diskutieren sie an diesem Nachmittag mit der Frauenbeauftragten des evang. Dekanats Nürnberg und erfahren sie mehr über Arbeit und Auftrag der kirchlichen Frauenbeauftragten.
Kosten | 0,00 Euro Hinweis: Für Kaffee und Kuchen wird am Ende eine freiwillige Spende erbeten |
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Max. Anzahl | 60 |
Ende des Registrierungszeitraums | 23.01.2018 |